Deutschland (DIN 19643-1:2023-06)


Zur Überwachung der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitungsanlage und als Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung gegenüber der Überwachungsbehörde ist vom Bedienungspersonal ein Betriebsbuch zu führen. Außerdem ist die Anlage in Stand zu halten.


Die Daten nach nachfolgender Tabelle sind zu ermitteln und in das Betriebsbuch einzutragen. Das Betriebsbuch ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren.


 

 

 

Festzuhalten bei

Nr.

Betriebsdaten

Einheit

Beginn

Mitte

Ende

 

 

 

des Badebetriebs

1

Summe der Besucher je Tag

d-1

-

-

+

2

Füllwasserzusatz je Tag

m3/d

-

-

+

3

Volumenströme für die einzelnen Becken

m3/h

+

-

-

4

Betriebsstunden der Umwälzpumpen

h/d

-

-

+

5

Wassertemperaturen der einzelnen Becken

°C

+

-

-

6

a)  Zeitpunkt der Filterspülung bzw. Anschwemmung

h, min

+

-

-

b)  Beobachtung des Spülvorgangs

 

monatlich

7

Art und Verbrauch von Zusatzstoffen

 

 

 

 

a)  Desinfektionsmittel

kg/d

+

-

-

b)  Flockungsmittel

kg/d

+

-

-

c)  andere für die Durchführung der

  Verfahrenskombination erforderliche Zusatzstoffe

kg/d

+

-

-

8

pH-Wert in jedem Becken (elektrometrisch oder photometrisch)*

 

+

-

-

9

Freies Chlor in jedem Becken*

mg/l

+

+

+

10

Gebundenes Chlor in jedem Becken*

mg/l

+

+

+

11

Säurekapazität KS4,3 des Beckenwassers und des Rohwassers

mmol/l

wöchentlich

12

Redox-Spannung in jedem Becken

mV

+

-

+

13

Betriebsstörungen (Zeitpunkt Störanfang/Art der Störung/getroffene Maßnahmen/Zeitpunkt Störende)

 

 

14

Reinigung

Schwimm- und Badebecken (mit Entleerung)

 

Intervall nach Beckentyp festlegen, s. 13.2.2

  • Beckenboden

 

2-mal wöchentlich

  • Beckenwände

 

alle zwei Wochen

Abweichend gilt für

a)  Planschbecken (gegebenenfalls mit Entleerung)

 

täglich

b)  Warmsprudelbecken mit eigener Aufbereitung 


1) Reinigung

2) Entleerung und anschließende Beckenreinigung

 

min. wöchentlich, außerdem bei Bedarf

wöchentlich

c)  Warmsprudelbecken mit angeschlossener Aufbereitung


3) Reinigung

4) Entleerung und anschließende Beckenreinigung

 


min. wöchentlich, außerdem bei Bedarf

wöchentlich

d)  Durchschreitebecken (mit Entleerung)

 

täglich

e)  Kaltwassertauchbecken (mit Entleerung), V ≤ 2 m3

 

täglich

f)  Tretbecken (mit Entleerung)

 

täglich

g)  Entleerung von Becken mit Wasserfläche bis 20m2 gilt für Beckenarten:

- Warmbecken

- Bewegungsbecken

- Therapiebecken

 

alle zwei Monate

h)  Überlaufrinne

 

wöchentlich

i)  Wasserspeicher (mit Entleerung)

 

jährlich

j)  Wasserspeicher für Warmsprudelbecken

(mit Entleerung)

 

jährlich


*Reduzierung der Kontrollintervalle möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Hygienehilfsparameter wurden in den vergangenen 4 Wochen nicht unterschritten
  • Absprache mit dem Gesundheitsamt hierüber ist erfolgt (siehe DGfdB A24)
  • Bei starker Belastung ist das reguläre Kontrollintervall einzuhalten
  • Nach technischen Änderungen ist über min. 4 Wochen das reguläre Kontrollintervall einzuhalten



Österreich (Bäderhygieneverordnung)


  1. Im Rahmen der innerbetrieblichen Kontrolle ist ein Betriebstagebuch zu führen, in das täglich folgende Daten und Ergebnisse der Messungen einzutragen sind:
    • Name der mit der Wahrnehmung des Schutzes der Gesundheit der Badegäste, insbesondere in hygienischer Hinsicht, betrauten Person,
    • Ergebnisse der Messungen des Desinfektionsmittelgehalts (freies Chlor und gebundenes Chlor) und des pH-Werts des Beckenwassers; bei automatischer Messung und Regelung des Chlorgehaltes mindestens einmal täglich (während der Öffnungszeit) und bei Becken ohne automatische Messung und Regelung des Chlorgehalts mindestens zweimal täglich (zu Beginn und während der Öffnungszeit); beim Verfahren gemäß § 14 Z 3 haben die Messungen des Desinfektionsmittelgehalts auch Chlordioxid zu umfassen,
    • durchgeführte Filterspülung,
    • die Redoxspannung in mV, sofern das Hallenbad, künstliche Freibad oder Warmsprudelbad (Whirl Pool) über kontinuierlich arbeitende Redoxmessgeräte verfügt,
    • der Badebesuch (auszudrücken durch: stark, mittel oder schwach),
    • der Füllwasserzusatz in m³ und,
    • der Förderstrom jedes Beckens.
  2. Die Wasserproben für die Messungen sind 5 bis 20 cm unter der Oberfläche und 30 bis 50 cm vom Beckenrand entfernt zu entnehmen.
  3. Zur Überprüfung der mit der automatischen Messanlage ermittelten Werte ist bei Bedarf eine Probe an der Messwasserleitung zu entnehmen.
  4. Die pH-Wert-Bestimmung hat elektrometrisch oder colorimetrisch mit Hilfe eines Gerätes zu erfolgen, das im gewählten pH-Bereich Messungen mit Abstufungen von 0,2 erlaubt; bei der Verwendung von Chlorgas zur Desinfektion oder bei Füllwasser mit geringer Karbonathärte (schwachgepuffertes Wasser) darf die colorimetrische Methode nicht angewendet werden.
  5. Die Messung zur Bestimmung des freien Chlors und des gebundenen Chlors sowie des Chlordioxids ist unmittelbar nach Entnahme der Probe unter Anwendung der DPD-Methode durchzuführen; das hierbei verwendete Gerät muss Messungen mit Abstufungen von 0,1 mg/l erlauben.
  6. Bei Verwendung von Ozon in der Aufbereitung des Wassers muss die Funktion der Aktivkohlefilter einmal wöchentlich kontrolliert werden. Dazu sind vor und nach jedem Aktivkohlefilter Wasserproben zu entnehmen und Messungen unter Anwendung der DPD-Methode vorzunehmen.
  7. Die Betriebstagebücher sind drei Jahre ab der letzten Eintragung aufzubewahren.


 

 

Festzuhalten bei

 

Betriebsdaten

Einheit

Beginn

Mitte

Ende

Anmerkung

 

 

des Badebetriebs

 

Name der für Hygiene und Gesundheitsschutz verantwortlichen Person

 

 

 

Freies Chlor in jedem Becken

mg/l

+

-

+

2x täglich falls keine M&R

Gebundenes Chlor in jedem Becken

mg/l

+

-

+

2x täglich falls keine M&R

pH-Wert in jedem Becken

 

+

-

-

 

Zeitpunkt der Filterspülung bzw. Anschwemmung

h, min

nach Durchführung

 

Redox-Spannung in jedem Becken

mV

+

-

-

falls M&R vorhanden

Badebesuch

d-1

-

-

+

stark, mittel, schwach

Füllwasserzusatz je Tag

m3/d

-

-

+

 

Förderstrom je Becken

m3/h

+

-

-

 

Chlordioxid

mg/l

+

-

+

2x täglich falls keine M&R, bei Verwendung von Chlordioxid

Ozon vor Aktivkohlefilter

mg/l

wöchentlich

Bei Verwendung von Ozonung

Ozon nach Aktivkohlefilter

mg/l

wöchentlich

Bei Verwendung von Ozonung

 

 

 

 

Reinigung

 

Bodenabsaugung

 

 

 

  • Hallenbad

 

1-3x wöchentlich

 

  • Freibad

 

täglich, mind. 3x wöchentlich

 

Beckenreinigung

 

Intervall nach Beckentyp festlegen

 

  • Hallen- und Freibad

 

1x jährlich

 

  • Whirlpools

 

1x vierteljährlich

 

  • Tauch-, Wat-, Tret- und Durchschreitebecken

 

täglich

 

Ausgleichsbehälter

 

Bei jeder Entleerung des Beckens

 

Rinnenreinigung

 

Wöchentliche Prüfung und bei Bedarf Reinigung

 




Schweiz (Norm SIA385/9)


Desinfektionsmittelgehalt und pH-Wert werden automatisch geregelt. Zur Überprüfung der Messgeräte ist zweimal täglich, zu Beginn und in der Mitte der Betriebszeit, eine Handmessung erforderlich. Die Werte der Handmessung und diejenige der automatischen Messung sind nebeneinander ins Betriebsbuch einzutragen.


Zur Überwachung der Anlage ist durch das Bedienungspersonal ein Betriebsbuch zu führen. Darin sind Eintragungen gemäss Tabelle vorzunehmen


 

 

 

Täglich festzuhalten bei

Nr.

Betriebsdaten

Einheit

Beginn

Mitte

Ende

 

 

 

des Badebetriebes

1

Badbesucher pro Tag

d-1

-

-

+

2

Füllwasserzusatz je Tag

m3/d

-

-

+

3

Betriebsstunden der Umwälzpumpen

h/d

-

-

+

4

Wassertemperaturen der einzelnen Becken

°C

+

-

+

5

Lufttemperatur

°C

+

-

+

6

pH-Wert

Automatische Messung für jede Aufbereitungsanlage

-

+

+

+

Handmessung an einem Becken jeder Aufbereitungsanlage

 

-

+

-

7

Freies Chlor

Automatische Messung für jedes Becken

mg/l

+

+

+

Handmessung an jedem Becken

mg/l

+

+

-

8

Gebundenes Chlor

Handmessung an jedem Becken

mg/l

+

+

 

9

Redoxpotential der Anlage (wenn vorhanden)

mV

+

+

+

10

a)  Zeitpunkt der Filterspülung bzw. Anschwemmung

Uhrzeit

+

 

b)  Beobachtung des Spülvorgangs

 

regelmässig 1)

11

Differenzdruck nach Filterspülung

bar

+

12

Säurekapazität KS4,3 des Beckenwassers

mmol/l

wöchentlich

13

Betriebsstörungen (Zeitpunkt Störanfang / Art der Störung / getroffene Massnahmen / Zeitpunkt Störende)

Uhrzeit

+

14

Reinigung

Schwimm- und Badebecken

 

 

  • Entleerung

 

mindestens 1x jährlich

  • Beckenboden

 

regelmässig 1)

  • Beckenwände

 

regelmässig 1)

a)  Planschbecken (evtl. mit Entleerung)

 

täglich

b)  Warmsprudelbecken mit eigener Aufbereitung 2)

 

täglich

c)  Warmsprudelbecken mit adaptiver Schaltung an ein Badebecken 2)

 

regelmässig 1)

d)  Durchschreitebecken 2)

 

täglich

e)  Saunatauchbecken V ≤ 2 m3 2)

 

täglich

f)  Tretbecken 2)

 

täglich

g)  Warmbecken, Bewegungsbecken, Therapiebecken F ≤ 20 m2 2)

 

regelmässig 1)

h)  Überlaufrinne

 

regelmässig 1)

i)  Ausgleichsbecken, Spülwasserbecken 2)

 

regelmässig 1)

j)  Ausgleichsbecken für Warmsprudelbecken  2)

 

regelmässig 1)

15

Verbrauch von Chemikalien und Filterhilfsmitteln:

kg/

Intervall

regelmässig 1)

 

a) Desinfektionsmittel

 

b) pH-Korrekturmittel

 

c) Flockungsmittel

 

d) Filterhilfsmittel

Kieselgur

Aktivkohle

 

e) Korrektur Säurekapazität

 

f) Algenbekämpfungsmittel


1) Die Intervalle sind durch den Betreiber schriftlich festzulegen (siehe J.10.4)

2) Reinigung mit Beckenentleerung


Bei den genannten Informationen handelt es sich um Tipps und Hinweise. Rechtliche Verbindlichkeit hat stets die gültige Norm bzw. Verordnung. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Fachberater oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf.