INHALTSVERZEICHNIS



Deutschland


DIN 19643-1 (Stand Juni 2023)

Parameter EinheitBeckenwasser
Filtrat 
Reinwasser
pH-Wert  
Süßwasser: 
Flockung mit Al- oder Al/Fe-Salzen: 6,5-7,2
Flockung mit Fe-Salzen: 6,5-7,5
Meerwasser:
Flockung mit Fe-Salzen  6,5-7,8
--
Freies Chlor   mg/l0,3-0,6 
mit Ozon: 0,2-0,5
Whirl-Pool mit und ohne Ozonung: 0,7-1,0  
 -
  0,1
Gebundenes Chlor    mg/l≤ 0,2
(gelegentliche Überschreitung um bis zu 20% ist tolerierbar)
bei Ozonung max. 0,1
≤ 0,2≤ 0,2
Nitratmg/lohne Ozon 20 über Füllwasser  
mit Ozon kein Grenzwert
--
Aluminium  mg/l  0,05 0,05 -
Eisen  mg/l  0,02 0,02 -
Trihalogenmethane (THM) ʰ mg/l 0,020 
bei Freibädern sind während höherer Chlorung höhere Werte zulässig
Gelegentliche Überschreitung um bis zu 20% ist tolerierbar
0,02  
Arsen  mg/l  0,2 --
Redox-Spannung mVSüßwasser:
pH 6,5-7,3   750
pH 7,3-7,5   770
Meerwasser:
pH 6,5-7,3   700
pH 7,3-7,8   720
Solewasser mit > 5.000 mg/l Chlorid: experimentell bestimmen
--
Oxidierbarkeit als KMnO­4mg/lmax. 3 über Füllwasser q 
bei Ozonung und UF max. 2 über FW
liegt der Wert für Füllwasser < 2,0 KMnO­so ist 2 anzusetzen
<2<2
Oxidierbarkeit als O­2mg/l≤ 0,75 über Füllwasser

Σ Chlorit + Chloratmg/l 30,0 ʲ
bei Freibädern sind während höherer Chlorung höhere Werte zulässig
--
Bromatmg/l  2 ʲ  (gelegentliche Überschreitung um bis zu 20% ist tolerierbar)--
Säurekapazität 
(bei Flockung mit Produkten der Basizität 65%)
mmol/lAlle Anlagen:
≥ 0,7 (~2 °dH)  
Whirl-Pool mit eigener Aufbereitung:
≥0,3 (~ 0,85 °dH)   
--
Säurekapazität bei Flockungsmittel mit Basizität > 65% und ohne Flockungmg/l≥ 0,3 (~0,85 °dH)    --
Ozon, vor Einlauf in Sorptionsfilter mg/l≥ 0,3--
Ozon im Filtratmg/l  0,05 0,05-
TOC ˢ (Total organic Carbon) / Gesamter organischer Kohlenstoffmg/l≤ 2,5 fester Grenzwert--
Ortho-Phosphat (nur für Festbett- und Anschwemmfilter)
mg/l-0,030-


a
Zur Messung der Redoxspannung ist ein ortsfestes Mess- und Registriergerät mit kontinuierlicher Messung zu betreiben; Fehlergrenzen ± 40 mV. Bei Unterschreitung der Werte (um > 50 mV) ist die Funktion und der Betrieb der Messeinrichtung und der Aufbereitungsanlage zu prüfen. Messwertangabe nur unter Bezeichnung der Bezugselektrode oder der Umrechnung.
b
Sofern in den weiteren Normen der Reihe DIN 19643 keine abweichenden Anforderungen genannt sind.
c
Bei bromidhaltigen Wässern: Freies bzw. gebundenes Brom als freies oder gebundenes Chlor, auch als Chloräquivalent bezeichnet (siehe DIN 19643-5).
d
Diese Konzentrationen gelten nur, sofern nicht in den weiteren Normen der Reihe DIN 19643 für die Verfahrenskombinationen niedrigere Konzentrationen angegeben sind. Unter bestimmten Betriebsbedingungen können höhere Konzentrationen erforderlich sein, um die mikrobiologischen Anforderungen einzuhalten. In diesen Fällen ist den Ursachen nachzugehen und für Abhilfe zu sorgen. Die erhöhten Konzentrationen an freiem Chlor im Beckenwasser dürfen jedoch 1,2 mg/l nicht überschreiten.
e
Gilt nicht für Kaltwassertauchbecken ≤ 2 m³ , die kontinuierlich mit Füllwasser durchströmt werden.
f
Gelegentliche Überschreitungen des oberen Wertes um bis zu 20 % sind in der Bewertung tolerierbar. 
g
Bei Kaltwasserbecken, bei denen sichergestellt ist, dass die Wassertemperatur 15 °C nicht überschreitet, braucht dieser Wert nicht beachtet zu werden. 
h
Bei Kaltwasserbecken, bei denen sichergestellt ist, dass die Wassertemperatur 15 °C nicht überschreitet, braucht dieser Wert nicht beachtet zu werden.
i
Bei Freibädern während höherer Chlorung zur Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen dürfen höhere Werte auftreten.
j
WICHTIGER HINWEIS: Vor dem Hintergrund einer gerade stattfindenden toxikologischen Neubewertung ist mit einer deutlichen Absenkung des oberen Wertes von Bromat sowie Chlorit/Chlorat zu rechnen.  
k
Nur bei arsenhaltigen Füllwässern.
l
FNU: Formazine Nephelometric Units.
m
Nur bei entsprechenden Zusätzen, z. B. Flockungsmittel. 
n
Bestimmung bei Auffälligkeiten im Beckenwasser bzw. einmal jährlich.
o
Werden die Werte für das Flockungsmittel (Aluminium und/oder Eisen) sowie Oxidierbarkeit/TOC und gebundenes Chlor eingehalten, so sind auch bei Unterschreitung dieses Parameters keine Maßnahmen erforderlich. 
p
Parameter gilt nicht für Beckenwasser, das mit Ozon aufbereitet ist. Bei allen anderen Aufbereitungsverfahren ist bei einer Überschreitung des oberen Wertes die Füllwassernachspeisung zu prüfen.
q
Liegt die Oxidierbarkeit des Filtrats bei unbelasteter Anlage unter der des Füllwassers (ggf. Wert der Mischung aus primären und sekundärem Füllwasser), so ist dieser niedrigere Wert als Bezugswert zu verwenden; liegt jedoch die Oxidierbarkeit des Füllwassers unter 0,5 mg/l O2 bzw. unter 2mg/l KMnO4, gelten diese als Bezugswerte. 
s
Kann alternativ zur Oxidierbarkeit bzw. KMnO4-Verbrauch bestimmt werden. Es handelt sich nicht um einen Differenzwert.


Österreich


Parameter im BeckenwasserEinheitBäderhygieneverordnung

pH-Wert

6,5-7,8
Whirl-Pool: 6,5-7,4
Freies Chlormg/lbis pH 7,4 ≥ 0,3
ab pH 7,4 ≥ 0,5
Whirl-Pool, Tauch-, Wat-, Tret-und Durchschreitebecken 0,6
Hallenbad max. 1,2
Freibad, Tauch- Wat-, Tret- und Durchschreitebecken max. 2,0
Gebundenes Chlormg/lmax. 0,3
Nitratmg/lmax. 30 über Füllwasser
Aluminiummg/lmax. 0,2
Eisenmg/lmax. 0,05
Trihalogenmethane
mg/l
Soll < 0,020 mg/l
max. 0,100 mg/l
Redox-SpannungmVmin. 700
bei Cl-Cl-Dioxid > pH 7,4 mind. 720
Oxidierbarkeit als KMnO­4mg/lmax. 11
Σ Chlorit + Chloratmg/l-
Säurekapazitätmmol/l-
Säurekapazität bei Flockungsmittel mit Basizität > 65% und ohne Flockungmg/l-


Schweiz


Parameter im BeckenwasserEinheitTBDV / SIA 385/9
pH-Wert
6,8-7,6
Freies Chlormg/l0,2-0,8
Whirl Pool: 0,7-1,5
Gebundenes Chlormg/lmax. 0,2
Ozonmg/l0,02
Phosphatmg/l0,005 gemessen am Filtrat
Aluminiummg/l0,05 gemessen am Filtrat


Trihalogenmethane


mg/l


0,020
Redox-SpannungmVpH 6,8-7,3 750
pH 7,3-7,6   770
Oxidierbarkeit als KMnO­4mg/l< 3
Chloratmg/l4 (Toleranz 10mg/l)
Säurekapazitätmmol/l0,7
Whirl Pool: 0,5
Säurekapazität bei Flockungsmittel mit Basizität > 65% und ohne Flockungmmol/l0,35


Bei den genannten Informationen handelt es sich um Tipps und Hinweise. Rechtliche Verbindlichkeit hat stets die gültige Norm bzw. Verordnung. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Fachberater oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf.